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Kreditkarte eingezogen – was tun?

Kreditkarte wird gerade am Geldautomaten eingezogen
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Eben zum nächsten Automaten, persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben und Geld abheben. Ein Vorgang, der jeden Tag in jeder Bank Dutzende Male problemlos funktioniert. Doch hin und wieder kommt es vor, dass die Kreditkarte eingezogen wird. Kurz nicht aufgepasst, ein Zahlendreher oder die Geheimzahl für die Karte mit der PIN für das Mobiltelefon verwechselt und nach drei Versuchen zieht der Automat die Karte ein. Auch ein Softwarefehler, ein kleiner Riss im Magnetstreifen oder ein Defekt am Chip können dazu führen, dass die Kreditkarte im Geldautomaten bleibt. Ärgerlich, aber kein Grund, in Panik zu geraten.

Kreditkarte weg: Mitarbeiter der Bank ansprechen

Wird die Kreditkarte während der normalen Geschäftszeiten der Bank eingezogen, ist es ratsam, sich sofort an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zu wenden. Mit etwas Glück hat man die Karte binnen weniger Minuten zurück. Ausgehändigt wird die Kreditkarte allerdings nur, wenn man sich als Inhaber ausweisen kann oder bei der Bank bekannt ist. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass ein Langfinger vergeblich versucht hat, sich zu bereichern. Können die Angestellten nicht helfen oder hat der Automat die Karte außerhalb der Öffnungszeiten einbehalten, kommt es darauf an, ob es sich um die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut handelt.

Kreditkarte wird an die ausgebende Bank geschickt

Bei der Hausbank ist es relativ einfach, die Kreditkarte zurückzuerhalten. Das Problem lässt sich spätestens am nächsten Bankarbeitstag klären. In der Regel wurde die Karte bereits aus dem Automaten genommen und liegt zur Abholung bereit. Anders sieht es aus, wenn die Kreditkarte im Geldautomaten einer fremden Bank steckt. Dann sollte man die Hausbank bzw. die Bank informieren, von der die Karte ausgestellt wurde. Die Unternehmen arbeiten diesbezüglich zusammen. Normalerweise schickt die Bank, deren Automat die Karte geschluckt hat, das Corpus Delicti an das Kreditinstitut, bei dem der Karteninhaber Kunde ist. Die Kosten dafür muss in aller Regel der Verbraucher zahlen. Wie hoch die Gebühren sind, geht aus den Geschäftsbedingungen hervor. Eine neue Kreditkarte wird ausgestellt, sollte die alte beschädigt sein.

Schufa-Eintrag droht nur bei Zahlungsverzug

Auf die Schufa-Akte hat es keinerlei Auswirkungen, wenn die Karte wegen einer falschen PIN oder technischer Probleme einbehalten wurde. Anders sieht es aus, wenn die Bank die Kreditkarte sperrt und einzieht, weil der Kunde die Rechnungen oder Raten längere Zeit nicht oder nur teilweise bezahlt hat. Bevor es dazu kommt, wird der Betroffene allerdings über den Zahlungsverzug informiert und erhält mindestens eine Mahnung. Wird nicht darauf reagiert, zieht die Bank die Notbremse und dann die Karte ein. In dem Fall erfolgt ein negativer Eintrag bei der Schufa. Deshalb raten die Banken und Verbraucherschützer, sich rechtzeitig mit der Bank in Verbindung zu setzen, wenn man in eine finanzielle Schieflage gerät.