Gebühren für Kreditkarten lassen sich teilweise steuerlich absetzen
26.01.2012 - Gebühren für Kreditkarten lassen sich teilweise steuerlich absetzen
Die eigene Kreditkarte ist auf jeden Fall ein sehr flexibler finanzieller Helfer und sorgt dafür, dass man fast überall problemlos bezahlen kann oder auch Bargeld am Geldautomaten erhält. Wer seine private Karte jedoch zu dienstlichen Zwecken bei einem Geschäftsessen oder auf einer Dienstreise benutzt, kann einem Bericht auf „stern.de“ zufolge sogar einen Teil der Grundgebühr steuerlich absetzen. Laut Anita Käding vom Bund der Steuerzahler lässt sich genau der Anteil der Grundgebühr steuerlich geltend machen, der die geschäftlichen Kosten am Gesamtumsatz der Kreditkarte ausmachen. Wer also 30% seines Kartenumsatzes geschäftlich nutze, könne auch 30% der Kartengebühr als Werbungskosten absetzen, hieß es weiter. Auch Transaktionskosten lassen sich absetzen
Käding weist zudem darauf hin, dass sich auch Transaktionsgebühren, die mit dienstlichen Ausgaben in Verbindung stehen, von der Steuer absetzen ließen. Somit braucht man sich also keinerlei Sorgen zu machen, wenn man seine persönliche Kreditkarte für dienstliche Zwecke nutzt. Wer hierfür ein passendes und möglichst günstiges Modell sucht, findet in unserem Kreditkartenvergleich sehr viele interessante Angebote und bleibt bezüglich der Konditionen stets auf dem neusten Stand.
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