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Consorsbank Visa Card

Consorsbank VISA Card Kreditkarten Check

Die Consorsbank ist noch unter dem Namen Cortal Consors bekannt geworden und hat einen französischen Ursprung. Sie ist ein Teil der französischen Großbank BNP Paribas und zeichnete sich anfangs vor allen Dingen durch ein umfangreiches Angebot im Wertpapierbereich aus. Mittlerweile gehört auch der klassische Privatkundenbereich zum Tätigkeitsfeld der Bank mit dazu, so auch entsprechende Bankprodukte. Da das Unternehmen vermehrt Marktanteile erwirtschaften möchte, fallen die Konditionen der Produkte recht günstig aus. Dies betrifft auch die Kreditkartensparte mit der Consorsbank VISA Card.

Consorsbank VISA Card im Visier

Gebührenstruktur

  • Jahresgebühr: 0,- Euro dauerhaft
  • Jahresgebühr Partnerkarte: 0,- Euro dauerhaft
  • Bargeldabhebungsgebühr: 0,- Euro weltweit
  • Auslandseinsatzentgelt: 1,75 Prozent vom Umsatz

Wissenswerte Details

  • In Verbindung mit einem kostenlosen Girokonto
  • Effektiver Jahreszins (bei Dispokredit): 7,98 Prozent
  • Eröffnungsprämie von 50 Euro
  • Bis zu 100 Euro Cashback im Jahr

Themenübersicht

  • Gebührenübersicht
  • Prämien mit der Consorsbank VISA Card
  • Consorsbank VISA Card kündigen
  • Bei Verlust richtig handeln
  • Fazit: Wer keine Ratenzahlung braucht, kommt auf seine Kosten

Die VISA Card der Consorsbank ist in Verbindung mit einem kostenlosen Girokonto erhältlich. Dafür fallen keine weiteren Gebühren und Verpflichtungen an. Besonders interessant sind die weltweit gebührenfreien Bargeldabhebungen. Die Karte ist ebenfalls kostenlos zu erhalten. Die Consorsbank verzichtet bei dem Angebot auf die Ausstattung mit einem Versicherungspaket. Allerdings kann der Kunde im Jahr bis zu 100 Euro Cashback erhalten.

Gebührenübersicht

Wer die Consorsbank VISA Card erhalten möchte, muss erst ein Girokonto beim Geldinstitut abschließen. Die Kreditkarte erhält der Kunde dann dazu. Die Karte an sich ist kostenlos. Das bedeutet, dass im ersten Jahr und auch in den darauffolgenden keine Jahresgebühr erhoben wird. Zudem gelten auch keine weiteren Voraussetzungen, wie ein Mindesteingang oder ein Mindestumsatz.

Transaktionen, wie Bargeldabhebungen, am Automaten sind weltweit gebührenfrei. Möglicherweise fallen Automatengebühren an, die nicht von der Bank übernommen werden. Diese werden bei dem Vorgang vom Automaten angezeigt. Möchte der Kunde die Gebühr umgehen, muss er den Transaktionsvorgang abbrechen und einen anderen Automaten für den Bargeldbezug benutzen.

Nutzt der Kunde seine Karte außerhalb der Euro-Zone oder bezieht durch Interneteinkäufe Ware aus dem entsprechenden Ausland, wird eine Fremdwährungsgebühr von 1,75 Prozent verlangt. Ausgenommen davon sind Transaktionsvorgänge am Geldautomaten, selbst in Fremdwährung.

Alternative zur Ratenzahlung: Optionaler Dispokredit

Bei der Consorsbank VISA Card handelt es sich um eine Debit Karte. Das bedeutet, dass der getätigte Umsatz mit der Karte relativ zeitnah vom Konto abgebucht wird. Dementsprechend sind keine Ratenzahlungen möglich. Ein revolvierender Kreditrahmen steht nicht zur Verfügung.

Als Alternative zur Ratenzahlung gestaltet sich der Dispokredit. Dieser läuft über das Girokonto. Wenn auf das Konto regelmäßig ein Gehalt eingeht, kann ein solcher Kredit, Bonität vorausgesetzt, beantragt werden. Der dafür bestehende Zinssatz beläuft sich momentan auf 7,98 Prozent. Im Vergleich zu anderen Anbietern fällt der Zinssatz bei der Consorsbank günstig aus.

Prämien mit der Consorsbank VISA Card

Auf viele unterschiedliche Vorteile wird bei dem Kreditkartenangebot verzichtet. Dennoch hat die Karte in dem Wenigen, was sie vorstellt, viel zu bieten. Darunter handelt es sich zum einen um die Eröffnungsprämie und um den Cashback Vorteil bis zu 100 Euro. Andere Anbieter verzichten auf Prämien wie diese.

Die Eröffnungsprämie

Consorsbank belohnt jeden Neukunden mit einer Eröffnungsprämie von 50 Euro. Jeder erhält die Prämie, wenn das eingerichtete Konto gleichzeitig auch als Gehaltskonto genutzt wird. Als Gehaltseingänge zählen unter anderem:

  • Bafög
  • Sold
  • Renteneingänge

Eigenüberweisungen sind allerdings ausgenommen. Sie werden nicht als Gehaltsüberweisungen akzeptiert.

Cashback Vorteil bis zu 100 Euro

Diese Option ist besonders für intensive Kartennutzer in Bezug auf Zahlungen interessant. Mit der Visa Card der Consorsbank können bis zu 100 Euro Cashback angesammelt werden. Für jede Zahlung mit der Karte, Kreditkarte oder girocard, werden dem Nutzer 10 Cent zurückerstattet. Bei der girocard gilt dies, wenn ein PIN eingegeben werden muss. Ausgezahlt wird die erreichte Summe einmal in jedem Quartal, höchstens aber 25 Euro. Im Jahr können so maximal 100 Euro erwirtschaftet werden. Um diese 100 Euro auch wirklich zu bekommen, muss der Nutzer rechnerisch rund 250 Kartenzahlungen im Quartal durchführen.

Consorsbank VISA Card kündigen

Eventuell kommt es irgendwann zu der Situation, dass der Kunde eine Kündigung der Karte in Betracht zieht. Die Gründe können unterschiedlicher Natur sein. Eventuell hat sich die finanzielle Situation des Kunden geändert oder die Serviceleistungen reichen nicht mehr aus und andere Kreditkarten scheinen attraktiver. Was auch immer für Gründe vorliegen könnten, für eine Kündigung müssen einige Schritte beachtet werden. Die Kündigung an sich ist allerdings nicht schwer und schnell vollzogen.

Folgende Aspekte sind bei der Kündigung von besonderem Interesse:

  • An wen geht die Kündigung?
  • Gibt es eine Kündigungsfrist?
  • Wie ist der Ablauf der Kündigung?

An wen geht die Kündigung?

Da für die Ausstellung und den Vertrieb der Kreditkarten ausschließlich die Bankinstitute zuständig sind, sollte auch die Kündigung bei der zuständigen Bank des Kunden eingehen. Für die VISA Card der Consorsbank bedeutet das also, dass die Kündigung auch bei der Consorsbank eingehen muss.

Die Karten direkt bei Visa oder Mastercard zu kündigen geht nicht, da diese Institute nicht für den Vertrieb oder die Kartenausgabe zuständig sind. Zum anderen sind bei einigen Anbietern auch Kartendoppel, jeweils eine Kreditkarte von Visa und von Mastercard, zu erhalten. Müsste jemand für eine Kündigung dieses Doppels ein Schreiben an beide Institute schicken, wäre das im Endeffekt ein größerer Aufwand.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Nein, die gibt es nicht. Möchte der Kunde seine Kreditkarte kündigen und schickt das dafür nötige Schreiben ab, ist die Kündigung sofort gültig. Eine Kündigungsfrist wird nicht erhoben. Die Consorsbank kann allerdings auch dem Kunden kündigen. In diesem Fall liegt in der Regel eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vor. Bei schwerwiegenden Gründen kann die Kündigung sogar fristlos erfolgen. Genauere Informationen sind in den beiliegenden Dokumenten der Kreditkarte enthalten

Wie gestaltet sich der Ablauf der Kündigung?

Damit der Kunde seine Kreditkarte fachgerecht kündigen kann, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und am besten per Einschreiben an das Bankinstitut eingeschickt werden. In dem Schreiben brauchen die Gründe für den Kündigungswunsch nicht angegeben werden.

Allerdings sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Name des Kreditkartenbesitzers
  • Gültigkeitsdauer der Karte
  • Kreditkartennummer
  • Zeitpunkt der Kündigung/Stichtag/ etc.
  • Widerruf der Einzugsermächtigung
  • Bitte um die Eingangsbestätigung des Schreibens mit Datum

Sobald die Kündigung endgültig ist, darf die Kreditkarte nicht weiterverwendet und muss unbrauchbar gemacht werden. Soll die Karte bis zu dem Zeitpunkt der Endgültigkeit schon nicht mehr genutzt werden, kann diese auch durch Zerschneiden ungültig gemacht und dem Kündigungsschreiben mit beigefügt werden.

Bei Verlust richtig handeln

Dieser Fall ist nicht wünschenswert, kann aber dennoch jedem passieren – der Verlust der Kreditkarte. Ob durch eigene Unachtsamkeit oder Fremdverschulden, nach dem ersten Schock heißt es richtig zu agieren. Damit das eigene Vermögen geschützt bleibt, sollten innerhalb kurzer Zeit folgende Maßnahmen unternommen werden:

  1. Absetzen des Sperr-Notrufs
  2. Ausführliche Dokumentation und Anzeige bei der Polizei
  3. Sammeln der Belege und Dokumentation der Daten
  4. Benachrichtigung des zuständigen Bankinstituts

1. Absetzten des Sperrnotrufes

Eine Sperrung der Kreditkarte sollte schnellstmöglich erfolgen, damit das Vermögen in Sicherheit bleibt. Die Sperrung erfolgt meist telefonisch. Für viele Kreditkarten gilt eine allgemeine Sperrnummer, die (+49) 116 116. Die Consorsbank stellt seinen Kunden allerdings einen eigenen Sperr-Notruf zur Verfügung. Dieser ist jederzeit unter der Nummer 069 6657 1333 zu erreichen. Befindet sich der Betroffene gerade im Ausland, wird die deutsche Landesvorwahl (+49) anstatt der Null (0) vorweg mit eingegeben.

2. Ausführliche Dokumentation und Anzeige bei der Polizei

Für den Kreditkartenbesitzer ist es wichtig, alle unternommen Tätigkeiten nach dem Verlust festzuhalten. Dazu gehören der Zeitpunkt des Verlustes der Karte, sowie die Uhrzeit der Absetzung des Notrufes. Eine solche Dokumentation ist wichtig, falls die Kreditkarte im Nachhinein doch noch missbräuchlich genutzt wird. Nachdem die Sperrung vollzogen ist, sollte eine Anzeige bei der örtlichen Polizei gegen Unbekannt erfolgen.

3. Sammeln der Belege und Dokumentation der Daten

Damit eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei garantiert werden kann, sollte der Kreditkarteninhaber so viele Daten, wie möglich sammeln und alle seine Tätigkeiten belegen. Hilfreich sind dabei die Notierung des Namens des bearbeitenden Polizeibeamten, sowie die Uhrzeit in der das Gespräch stattgefunden hat. Von der Anzeige kann eine Kopie oder ein Durchschlag gemacht und aufbewahrt werden. Für Smartphone Besitzer gilt der Tipp, einen Screenshot von allen aus- und eingehenden Anrufen zu diesem Thema zu machen.
Dokumentationsmöglichkeiten auf einen Blick:

  • Namen des Polizeibeamten
  • Uhrzeit des Gespräches bei der Polizei
  • Kopie oder Durchschlag der Polizei
  • Screenshot der aus- und eingehenden Anrufe

4. Benachrichtigung des zuständigen Bankinstitutes

Die zuständige Bank sollte ebenfalls sehr zeitnah von dem Verlust der Consorsbank VISA Kreditkarte erfahren. Dem Kunden werden daraufhin die Schadenunterlagen zugestellt, die schnell auszufüllen sind und der Bank wieder zuzuschicken sind. Daraufhin sollte besonders die Kreditkartenabrechnung im Auge behalten werden, damit Auffälligkeiten schnell gemeldet werden können. Allerdings sollte eine gewisse Kontrolle jederzeit stattfinden, nicht nur im Falle eines Verlustes.

Fazit: Wer keine Ratenzahlung braucht, kommt auf seine Kosten

Mit dieser Kreditkarte kann der Kunde perfekt den Überblick auf alle seine Ausgaben und Transaktionen bewahren, da keine Ratenzahlung möglich ist. Somit werden auch alle Umsätze rechtzeitig und zeitnah getilgt. Allerdings hat der Kunde so auch nicht zu dem Vorteil, den Ratenzahlungen mit sich bringen. Im Gegensatz dazu ist besonders der weltweite Bargeldbezug attraktiv, sowie die 100 Euro Cashback Möglichkeit durch aktiven Einsatz der Kreditkarte.
Vorteile

  • Gebührenfreie Kreditkarte
  • Weltweit gebührenfreies Bargeldabheben
  • Bis 100 Euro Cashback durch aktiven Gebrauch der Kreditkarte

Nachteile

  • Keine Ratenzahlung möglich
  • 1,75 Prozent vom Umsatz Auslandseinsatzentgelt (Automaten ausgenommen)