Du möchtest deine Kreditkarte kündigen, weil sie zu viel kostet oder du eine bessere Kreditkarte gefunden hast? Dann hast du das Gesetz auf deiner Seite: Als Verbraucher kannst du den Vertrag jederzeit beenden, eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam. Hier liest du, wie die Kündigung der Kreditkarte Schritt für Schritt abläuft, welche Angaben ins Kündigungsschreiben gehören und wie du die bereits gezahlte Jahresgebühr anteilig zurückbekommst.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kreditkarte ist rechtlich ein Zahlungsdiensterahmenvertrag: Du kannst sie nach § 675h BGB jederzeit kündigen, vereinbarte Fristen dürfen höchstens einen Monat betragen.
- Will die Bank dir die Kreditkarte kündigen, muss sie mindestens zwei Monate Frist einhalten.
- Im Voraus gezahlte Entgelte wie die Jahresgebühr muss der Kreditkartenanbieter anteilig erstatten (§ 675h Absatz 3 BGB).
- Vorher solltest du offene Beträge ausgleichen, Guthaben aufs Girokonto überweisen und hinterlegte Kartendaten bei Abos ändern.
- Am sichersten schickst du das Schreiben per Post als Einschreiben und bittest um eine schriftliche Bestätigung.
Kündigungsfrist: Wann kannst du die Kreditkarte kündigen?
Viele Kunden glauben, sie müssten bis zum Ende eines Vertragsjahres warten. Das stimmt seit Jahren nicht mehr. Die Kreditkarte zählt rechtlich zu den Zahlungsdiensterahmenverträgen, und für die gilt § 675h BGB: Kunden, die ihre Kreditkarte kündigen möchten, dürfen das jederzeit. Hat dein Kreditkartenanbieter eine Kündigungsfrist vereinbart, darf sie höchstens einen Monat betragen, längere Fristen sind unwirksam. Steht in alten Unterlagen also eine dreimonatige Frist zum Laufzeitende, kannst du das ignorieren. Gründe für die Kündigung musst du übrigens keine nennen.
Andersherum gilt: Kündigen Banken von sich aus, müssen sie eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten, und das Kündigungsrecht muss im Kreditkartenvertrag vereinbart sein. Daneben gibt es die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bei der du keine Kündigungsfrist einhalten musst, zum Beispiel wenn der Anbieter die Konditionen einseitig drastisch ändert.
Ein Sonderfall sind Kreditkarten, die fest an ein Girokonto oder ein Bonusprogramm gekoppelt sind, zum Beispiel bei einigen Sparkassen oder der PAYBACK American Express. Hier lohnt der Blick in den Vertrag, ob du die Karte kündigen kannst, ohne das Konto zu verlieren. Auch bei American Express oder Diners Club Karten mit Bonusprogramm verfallen unter Umständen gesammelte Punkte. Löse sie ein, bevor du kündigst.
Vor der Kündigung der Kreditkarte: Das musst du beachten
Damit alles reibungslos durchgeht, bereitest du den Schritt kurz vor. Sonst scheitert die Sache im schlimmsten Fall an einem offenen Saldo, oder du stehst plötzlich ohne Kreditkarte da.
- Offene Beträge ausgleichen: Die letzte Abrechnung muss beglichen sein. Eine Restschuld aus Teilzahlungen musst du vollständig zurückzahlen, sonst wird sie erst zum Ausgleich des Kontos wirksam, und auf den Rest laufen weiter Zinsen.
- Guthaben überweisen: Befindet sich noch Guthaben auf dem Kartenkonto, lass dir das Geld aufs Girokonto auszahlen.
- Hinterlegte Kreditkarte austauschen: Ändere die Kartendaten bei Streaming-Diensten, Onlineshops und in Wallets wie Apple Pay, sonst platzen Zahlungen nach dem Vertragsende.
- Neue Kreditkarte beantragen, bevor du kündigst: Erst den Ersatz sichern, dann die alte Kreditkarte kündigen. So bleibst du durchgehend zahlungsfähig. Angebote ohne Jahresgebühr findest du im Ratgeber kostenlose Kreditkarte und im Kreditkarten Vergleich mit tagesaktuellen Konditionen.
- Zahlungsziel beachten: Umsätze, die noch nicht abgerechnet sind, bucht der Anbieter auch danach regulär ab. Lass das Referenzkonto also gedeckt.
Kreditkarte kündigen in fünf Schritten
So läuft die Kündigung in der Praxis ab, egal ob es um eine Visa Kreditkarte, eine Mastercard oder eine American Express geht:
- Kündigungsweg prüfen: Viele Banken erlauben es, direkt im Online-Banking oder per Nachricht aus der App zu kündigen. In der Regel genügt auch eine formlose Nachricht per E-Mail. Der sicherste Weg bleibt, die Kreditkarte schriftlich zu kündigen, per Einschreiben mit Rückschein, damit bist du auf der sicheren Seite.
- Kündigungsschreiben aufsetzen: Nötige Angaben sind Name, Adresse, Kartennummer und der Termin, zu dem du kündigst. Fehlt dir das Vertragsdatum, übernimm die Formulierung aus dem Muster unten.
- Bestätigung anfordern: Bitte ausdrücklich um eine Bestätigung der Kündigung mit dem Datum des Vertragsendes, die solltest du innerhalb weniger Tage erhalten.
- Kreditkarte entwerten: Ob Mastercard oder Visa, nutzen kannst du die alte Kreditkarte nach dem Stichtag ohnehin nicht mehr. Zerschneide sie, Chip und Magnetstreifen inklusive. Manche Anbieter möchten die Karte zurückerhalten, das steht in den AGB.
- Letzte Abrechnung kontrollieren: Prüfe im Fall von zu viel gezahlten Gebühren, ob der Anbieter sie korrekt erstattet, und ob du das restliche Geld erhalten hast.
Muster: das Kündigungsschreiben für deine Kreditkarte
Ein förmliches Schreiben braucht keine Begründung und keine juristischen Floskeln. Dieses Muster kannst du direkt übernehmen:
> Vorname Name, Straße, PLZ Ort
>
> Kartennummer: XXXX XXXX XXXX 1234
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> hiermit kündige ich meinen Kreditkartenvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes zu. Im Voraus gezahlte Entgelte fordere ich anteilig zurück. Ein eventuelles Restguthaben überweisen Sie auf mein bekanntes Referenzkonto.
>
> Mit freundlichen Grüßen, Unterschrift
Die passende Adresse deines Kreditkartenanbieters findest du auf der Abrechnung oder im Impressum. Vor dem Versand solltest du die Kündigung noch einmal auf Kartennummer und Anschrift prüfen. Verbraucherschützer empfehlen das Einschreiben mit Rückschein oder den dokumentierten Weg über das Postfach im Online-Banking, eine telefonische Kündigung lässt sich später kaum beweisen.
Jahresgebühr zurückholen: anteilige Erstattung ist Pflicht
Hast du die Grundgebühr für ein ganzes Jahr im Voraus gezahlt und kündigst nach der Hälfte der Zeit, bekommst du den Rest zurück. Das regelt § 675h Absatz 3 BGB: Regelmäßige Entgelte stehen dem Anbieter nur bis zum Vertragsende zu, alles darüber hinaus muss er anteilig erstatten. Das gilt für die normale Kreditkarte genauso wie für Premium-Karten und Zusatzleistungen wie kostenpflichtige Partnerkarten. Weigert sich der Anbieter, verweise schriftlich auf die Vorschrift und setze eine Frist von 14 Tagen. Weitere Informationen liefert der Lexikon-Beitrag zur Jahresgebühr.
Kreditkarte gekündigt: Wirkt sich das auf die Schufa aus?
Kündigst du deine Kreditkarte, meldet die Bank das der Schufa, und das Merkmal wird dort einfach ausgetragen. Negative Folgen für deinen Score hat die gekündigte Kreditkarte normalerweise nicht, im Gegenteil: Wer viele ungenutzte Karten besitzt, kann seine Bonität durch Aufräumen sogar verbessern. Nur häufiges Beantragen und Kündigen im schnellen Wechsel solltest du vermeiden, das wirft bei der nächsten Bank Fragen auf. Wird dein Antrag auf eine andere Karte einmal abgelehnt, liegt das selten an einer alten Kündigung, die Gründe erklärt der Ratgeber Kreditkarte abgelehnt.
Nach der Kündigung: kostenlose Kreditkarte im Vergleich finden
Eine Kündigung lohnt sich am meisten, wenn danach eine günstigere Kreditkarte im Portemonnaie steckt. Zahlst du bisher 30 bis 100 Euro im Jahr für Leistungen, die du nicht nutzt, wechselst du am besten zu einer dauerhaft kostenlosen Kreditkarte wie der Hanseatic Bank GenialCard oder der TF Bank Mastercard Gold. Reist du viel, achte darauf, dass Auslands- und Bargeldgebühren wegfallen, Gold-Karten bringen zudem oft Reiseleistungen mit. Manche Banken stellen dir nach dem Antrag sofort eine virtuelle Kreditkarte bereit, damit du ohne Wartezeit bezahlen kannst. Im Vergleich auf der Startseite filterst du Angebote von Visa und Mastercard nach Gebühren, Bargeld- und Auslandskonditionen und findest so in wenigen Minuten die neue Kreditkarte, die zu dir passt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Kreditkarte jederzeit kündigen?
Ja. Das Recht, deine Kreditkarte zu kündigen, hast du nach § 675h BGB jederzeit. Eine vereinbarte Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen, längere Fristen in den AGB sind unwirksam.
Kann die Bank meine Kreditkarte kündigen?
Ja, falls das Kündigungsrecht im Vertrag steht. Im Fall der Bank gilt eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. Fristlos kündigen darf sie nur aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei Zahlungsverzug oder Missbrauch der Kreditkarte.
Bekomme ich die Jahresgebühr nach der Kündigung zurück?
Ja, anteilig. Im Voraus gezahltes Geld für die Zeit nach dem Vertragsende muss der Kreditkartenanbieter erstatten (§ 675h Absatz 3 BGB). Kündigst du also nach sechs von zwölf Monaten, erhältst du die Hälfte zurück.
Was passiert mit offenen Beträgen und Restschuld?
Offene Umsätze rechnet der Anbieter regulär ab, eine Restschuld aus Teilzahlungen musst du zurückzahlen, bevor der Vertrag endet. Bis dahin fallen weiter Zinsen an. Gleiche den Saldo deshalb am besten vor der Kündigung vollständig aus.
Wie kündige ich die Kreditkarte am sichersten?
Du solltest die Kreditkarte schriftlich kündigen, per Einschreiben mit Rückschein oder über das Postfach im Online-Banking. Nenne Kartennummer, Name und Adresse und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Schadet die Kündigung meiner Schufa?
Nein. Die gekündigte Kreditkarte wird bei der Schufa ausgetragen, dein Score leidet nicht darunter. Weniger ungenutzte Karten können deine Bonität sogar leicht verbessern.
Soll ich erst kündigen oder erst die neue Kreditkarte beantragen?
Beantrage zuerst den Ersatz, falls du weiter bargeldlos zahlen willst, und kündige die bestehende Karte erst nach der Zusage. So bleibst du durchgehend zahlungsfähig, etwa für Hotelbuchungen oder Mietwagen. Passende Angebote zeigt dir unsere Startseite, dort siehst du direkt, welche Leistungen deine bestehende Kreditkarte ersetzen.
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