Kreditkarte verloren: sofort sperren und richtig reagieren

Kreditkarte verloren oder gestohlen? Mit dem Sperr-Notruf 116 116 ist deine Karte in Minuten gesperrt, deine Haftung liegt bei maximal 50 Euro.

Kreditkarte verloren oder gestohlen? Dann zählt jede Minute, denn bis zur Verlustmeldung haftest du für unberechtigte Abbuchungen mit bis zu 50 Euro, bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Die gute Nachricht: Ein Anruf beim zentralen Sperr-Notruf 116 116 genügt, und die Karte ist gesperrt. Hier liest du Schritt für Schritt, wie du deine Kreditkarte sperren lässt, was die Polizei damit zu tun hat und wer am Ende für den finanziellen Schaden aufkommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist die Kreditkarte gestohlen oder verloren, sollten Karte und girocard sofort gesperrt werden, entweder über den Sperr-Notruf 116 116 oder telefonisch bei der Bank.
  • Bis zur Verlustmeldung liegt deine Haftung bei maximal 50 Euro (§ 675v BGB), ab der Sperrung trägt die Bank jeden weiteren Missbrauch.
  • Unbegrenzte Haftung droht nur bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn die Geheimzahl als Notiz bei der Karte lag.
  • Nach einem Diebstahl solltest du den Fall zusätzlich bei der Polizei melden, sie sperrt die Bankkarte über KUNO auch für das elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift.
  • Die Ersatzkarte kommt in der Regel innerhalb weniger Tage per Post, die neue PIN separat.

Kreditkarte verloren, was tun? Die ersten Schritte

Ob sich die Karte noch im Café befindet oder aus der Jacke gestohlen wurde, spielt für den ersten Schritt keine Rolle. Betroffene sollten schnell handeln und die Karte sofort sperren lassen, bevor Fremde damit bezahlen oder Geld abheben. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Karte sperren: Wähle den Sperr-Notruf 116 116 oder sperre die Kreditkarte mit wenigen Klicks in der App deiner Bank.
  2. Bank informieren: Melde den Verlust der Karte zusätzlich deinem Institut, damit es verdächtige Umsätze prüft und den Ersatz anstößt.
  3. Bei Diebstahl zur Polizei: Erstatte Anzeige und lass die girocard über das KUNO-System sperren.
  4. Umsätze kontrollieren: Prüfe die Abrechnung in den nächsten Wochen genau und reklamiere unberechtigte Abbuchungen sofort schriftlich.
  5. Neue Kartendaten hinterlegen: Trage die Daten der Ersatzkarte bei Abos und Bezahldiensten wie Apple Pay ein.

Wichtig: Such nicht erst stundenlang die ganze Wohnung ab. Wer seine Karte verloren gemeldet hat, darf sie nach dem Wiederauftauchen ohnehin nicht mehr benutzen, die Sperre lässt sich in der Regel nicht zurücknehmen. Der kurze Anruf kostet nichts, ein Missbrauch dagegen schnell mehrere hundert Euro.

Kreditkarte sperren: Sperr-Notruf 116 116 und weitere Wege

Der Sperrnotruf 116 116 ist die zentrale Anlaufstelle, um fast jede Karte sperren zu lassen, egal ob Kreditkarte, Debitkarte, girocard oder die frühere EC-Karte. Der Dienst ist rund um die Uhr besetzt, aus dem deutschen Festnetz kostenlos, und du kannst dort entweder mit der IBAN, der Kartennummer oder einfach mit dem Namen der Bank sperren lassen.

Daneben gibt es weitere Möglichkeiten:

  • App oder Online-Banking: Bei vielen Banken sperrst du die Karte per Klick auf dem Smartphone, das geht oft am schnellsten.
  • Telefonisch bei der Bank: Die Hotline der kartenausgebenden Bank steht auf deren Website und auf alten Abrechnungen.
  • Kartengesellschaft: Visa, Mastercard und American Express betreiben eigene Notfallnummern, falls du die Bank nicht erreichst. Bei einer Visa Karte hilft der weltweite Visa-Notfallservice sogar mit Übergangsbargeld.

Nach dem Anruf bekommst du eine Bestätigung. Notiere dir Datum und Uhrzeit der Sperrung der Karte, denn ab diesem Zeitpunkt haftet die Bank für jeden Missbrauch. Wie das technisch abläuft, erklärt unser Lexikon-Artikel zur Kartensperrung.

Im Ausland: sperren mit deutscher Vorwahl

Im Urlaub ist der Verlust besonders ärgerlich, das Sperren funktioniert aber genauso. Wähle aus dem Ausland die +49 116 116, also die deutsche Vorwahl plus Sperrnotruf. Ist die Nummer aus deinem Reiseland schwer erreichbar, gibt es die Ausweichnummer +49 30 4050 4050. Je nach Mobilfunkanbieter können Gebühren anfallen, das sollte dich nicht abhalten.

Zwei Tipps für unterwegs: Speichere beide Nummern vor der Reise im Smartphone und notiere sie zusätzlich auf einem Zettel, der sich getrennt von den Karten befindet. Nimm außerdem eine zweite Karte mit, damit du nach der Sperrung nicht ohne Geld dastehst. Was sonst in die Reisekasse gehört, liest du im Ratgeber Kreditkarte im Urlaub.

Diebstahl: Anzeige bei der Polizei und KUNO-Sperre

Nach einem Diebstahl solltest du den Verlust zusätzlich der Polizei melden und Anzeige erstatten. Das hat zwei Gründe. Erstens verlangen viele Banken die Anzeige, bevor sie einen finanziellen Schaden erstatten. Zweitens trägt die Polizei die Bankkarte in das KUNO-System ein (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr). Das ist wichtig, weil der Sperrnotruf nur Zahlungen per PIN blockiert. Im Handel läuft aber noch das elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift, und genau diese Lücke schließt die KUNO-Sperre.

Für die reine Kreditkarte von Visa oder Mastercard spielt KUNO keine Rolle, dort genügt die Meldung über 116 116 oder die Bank. Bei Diebstahl oder Verlust der girocard führt an der Polizei dagegen kein Weg vorbei. Nimm zur Anzeige die Daten der Karte mit, also IBAN und Kartenfolgenummer, beides findest du im Online-Banking oder auf Kontoauszügen.

Wer haftet bei Missbrauch? Die 50-Euro-Grenze

Die Haftung ist gesetzlich klar geregelt. Nach § 675v BGB haftest du für Zahlungen vor der Verlustmeldung mit höchstens 50 Euro. Ab dem Moment der Sperrung haftest du gar nicht mehr, selbst wenn Kriminelle die Karte danach noch einsetzen. Viele Banken verzichten aus Kulanz sogar ganz auf den Betrag, wenn dich keine Schuld trifft. Die Details erklärt der Lexikon-Beitrag zur Haftungsgrenze.

Teuer wird es nur, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Als grob fahrlässig gilt zum Beispiel:

  • Die Geheimzahl steckt als Notiz im Portemonnaie oder ist auf der Karte vermerkt.
  • Du bemerkst den Verlust, wartest mit der Meldung aber mehrere Tage.
  • Du gibst Karte und PIN freiwillig an Dritte weiter, etwa nach einer Phishing-Mail.

Die Beweislast liegt bei der Bank, sie muss dir die grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Reklamiere unberechtigte Abbuchungen deshalb immer, auch wenn das Institut zunächst abwinkt. Dafür hast du 13 Monate Zeit, je früher, desto besser.

Nach der Sperrung: Ersatzkarte und laufende Zahlungen

Die Sperre löst nicht automatisch eine neue Karte aus. Bestelle die Ersatzkarte deshalb aktiv, falls sich deine Bank nicht von selbst meldet. Sie kommt in der Regel innerhalb von drei bis zehn Werktagen per Post, die PIN separat. Manche Anbieter berechnen für den Ersatz ein Entgelt, nach einem Diebstahl mit Anzeige verzichten viele darauf.

Denk daran, dass die neue Karte eine neue Nummer trägt. Aktualisiere die Daten überall dort, wo die alte hinterlegt war: bei Streaming-Abos, in Onlineshops, auf Buchungsportalen und in der Wallet-App auf dem Smartphone. Sonst platzen Zahlungen, und im schlimmsten Fall mahnt dich ein Anbieter. Stellst du dabei fest, dass deine bisherige Karte zu teuer war, lohnt ein Blick in unseren Kreditkartenvergleich, dort findest du auch dauerhaft kostenlose Kreditkarten mit aktuellen Konditionen.

So beugst du dem nächsten Verlust vor

Ganz verhindern lässt sich ein Verlust nie, du kannst den finanziellen Schaden aber klein halten. Bewahre Karte und Geheimzahl strikt getrennt auf und lerne sie einfach auswendig. Aktiviere Push-Nachrichten in der App deiner Bank, dann siehst du jede Zahlung in Echtzeit und kannst Missbrauch sofort melden. Notiere außerdem Kartennummer und Hotline, das beschleunigt die Meldung im Ernstfall.

Auf Reisen gilt: Karten nie alle im selben Portemonnaie tragen und die Zweitkarte im Hotelsafe lassen. Wie gut Chip, PIN und 3D Secure dich grundsätzlich schützen, liest du im Ratgeber Wie sicher sind Kreditkarten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Nummer wähle ich, wenn ich meine Kreditkarte verloren habe?

In Deutschland den Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland +49 116 116. Klappt das nicht, gibt es die Ausweichnummer +49 30 4050 4050. Alternativ sperrst du die Karte telefonisch über die Hotline deiner Bank oder mit wenigen Klicks in der Banking-App.

Was kostet das Sperren der Karte?

Der Anruf beim Sperr-Notruf ist aus dem deutschen Festnetz kostenlos, aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können je nach Anbieter Gebühren anfallen. Die Sperrung selbst ist meist gratis, für die Ersatzkarte verlangen manche Institute ein Entgelt.

Wie hoch ist meine Haftung, wenn jemand die Karte missbraucht?

Vor der Verlustmeldung haftest du nach § 675v BGB mit maximal 50 Euro, danach gar nicht mehr. Nur wer grob fahrlässig war, etwa mit notierter Geheimzahl bei der Karte, haftet unbegrenzt. Die Beweislast dafür liegt bei der Bank.

Muss ich den Verlust immer der Polizei melden?

Nur bei Diebstahl ist die Anzeige wirklich wichtig, auch weil die Polizei die Bankkarte über KUNO für das elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift sperrt. Hast du die Karte einfach verloren, genügen in der Regel der Sperrnotruf und die Meldung an deine Bank.

Was passiert, wenn ich die verlorene Karte wiederfinde?

Benutze sie nicht mehr. Eine gesperrte Karte bleibt gesperrt und wird beim Einsatz vom Automaten einbehalten. Zerschneide sie und warte auf die Ersatzkarte. Warum Automaten Karten einziehen, erklärt der Ratgeber Kreditkarte eingezogen.

Wie schnell bekomme ich eine neue Kreditkarte?

Die meisten Banken verschicken den Ersatz innerhalb von drei bis zehn Werktagen, die neue PIN kommt separat per Brief. Einige Anbieter stellen dir sofort eine virtuelle Karte für das Smartphone bereit, damit du übergangsweise bezahlen kannst.

Kann ich mit einer Debitkarte genauso vorgehen?

Ja. Ob Debitkarte, girocard, EC-Karte oder klassische Kreditkarte von Visa und Mastercard: Alle lassen sich über 116 116 oder die Bank sperren, und es gilt dieselbe Haftungsgrenze von 50 Euro. Die Unterschiede der Kartentypen zeigt der Ratgeber Kreditkartenarten.

Tobias Friedrich
Geprüft von Tobias Friedrich
Gründer & Geschäftsführer der Finanzriese GmbH · § 34d GewO (IHK 2021)

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