Eine Partner Kreditkarte lässt sich bei vielen Anbietern zusätzlich zu der Hauptkarte beantragen. Diese Kreditkarte ist für den Ehepartner bzw. Lebenspartner gedacht und ist voll funktionstüchtig. So kann der Inhaber der Partnerkarte auf gewohnte Art und Weise Kreditkartenzahlungen vornehmen. Im Regelfall werden die Umsätze der Haupt- und der Nebenkarte auf zwei unterschiedlichen Kreditkartenkonten erfasst. Dadurch gibt es zwei separate Kreditkartenabrechnungen. Die Kartenumsätze werden allerdings allesamt von dem Konto des Hauptkarteninhabers abgebucht. Es besteht nicht die Möglichkeit, die Umsätze von zwei verschiedenen Girokonten abzubuchen.
Der Inhaber der Hauptkreditkarte hat die Möglichkeit, die Partner Kreditkarte jederzeit sperren zu lassen. Gerade im Falle einer Trennung wäre das von großer Wichtigkeit.
Die Jahresgebühr für die Partner Kreditkarte ist meist deutlich geringer als die Jahresgebühr für die Hauptkarte. Manche Bankinstitute vergeben eine Partnerkarte sogar völlig kostenlos. Lediglich bei einer Debitkarte und einer Prepaid Kreditkarte ist die Aushändigung einer Partnerkarte nur eingeschränkt möglich bzw. oftmals sogar ausgeschlossen.