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Kartensperrung

Eine Kartensperrung der Kreditkarte wird vorgenommen, sobald die Kreditkarte verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Durch die Sperrung wird das Kreditkartenkonto deaktiviert, wodurch die Kreditkarte wertlos ist. Der Karteninhaber ist dazu verpflichtet, bei Verlust der Kreditkarte unverzüglich eine Sperrung zu veranlassen. Anderenfalls würde ein grob fährlässiges Verhalten vorliegen. Die Folge wäre, dass der Karteninhaber sich nicht nur bis hin zur Haftungsgrenze an dem Schaden beteiligen muss. Stattdessen würde er alleine haftbar gemacht werden.

Die Kartensperrung wird im Regelfall telefonisch vorgenommen. Die entsprechende Rufnummer erhält der Karteninhaber von der kartenausstellenden Bank. Darüber hinaus ist der zentrale Sperrnotruf kostenlos unter 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland erreicht man diesen unter der Nummer +49 – 116 116 und +49 – 30 4050 4050. Die Gebühren bemessen sich nach dem jeweiligen Landestarif.

Eine andere Form der Kartensperrung kann der Kartenanbieter vornehmen. Wenn der Inhaber seiner Zahlungspflicht zum Beispiel nicht nachkommt, ist eine Sperrung die logische Folge. Die Sperre wird dann erst wieder enthoben, sobald die ausstehende Summe beglichen wurde.