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Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit ist die Bezeichnung für die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie Zahlungsfähigkeit. Nur wenn diese vorliegt, kann der Antragsteller eine Kreditkarte beantragen.

Kreditfähig sind natürliche Personen, juristische Personen (zum Beispiel eine Personenvereinigung) und Personengesellschaften (wie zum Beispiel eine GmbH). Die Person bzw. die Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach dem Bürgergesetzbuch (BGB) uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Die Zahlungsfähigkeit bzw. die Bonität setzt ein ausreichend hohes sowie regelmäßiges Einkommen voraus. Darüber hinaus dürfen keine negativen Schufa-Einträge vorliegen. Anhand der Bonität entscheidet die kartenausstellende Bank über die Höhe des Verfügungsrahmens.

Sollte der Antragsteller für eine Kreditkarte nicht ausreichend kreditfähig sein, kann er ohne Bonitätsprüfung eine Prepaid-Kreditkarte beantragen.